FAQ GIS

  1. Was meinen wir mit „Sammelverfahren“?

    Mit „Sammelverfahren“ meinen wir vorliegend, dass wir den vom „GIS-Datenleck“ Betroffenen (also den Teilnehmern der Aktion) anbieten, sich an unserer anwaltlich betreuten Initiative anzuschließen, um so die Ansprüche gebündelt und schlagkräftig durchsetzen zu können. Das „Sammelverfahren“ kann deshalb am besten als Sammelaktion umschrieben werden. Das „Sammelverfahren“ bedeutet jedoch nicht, dass ein (Gerichts-)Verfahren für alle Betroffenen geführt wird.

  2. Wie viele Betroffene haben sich schon der Sammelaktion angeschlossen?

    Wir haben innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Anmeldungen und Anfragen erhalten. Insgesamt haben sich mittlerweile an die zehntausend Betroffene bei uns gemeldet und sich bei der „Sammelaktion“ angemeldet.

  3. Wie weiß ich, ob ich vom „GIS-Datenleck“ betroffen bin?

    Für jene Betroffenen, die innerhalb der dafür offenen Frist bis Ende April 2023 eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht haben, wurde das im Zuge des Verfahrens geklärt. – Für alle jene Betroffenen, die keine fristwahrende Beschwerde gemacht haben, prüfen wir noch die Möglichkeiten. – Wir gehen davon aus, dass mangels der Kenntnis der „Betroffenheit“ die Verjährungsfrist nicht zu laufen begonnen hat.

  4. Gibt es eine Frist für die Anmeldung zum „Sammelverfahren“?

    Nein. Grundsätzlich können sich Betroffene jederzeit anmelden.

  5. Wie ist der Stand bei den „Auskunftsklagen“?

    Wir haben in einigen Fällen Auskunftsklagen gegen die GIS (nunmehr: OBS) bei Gericht eingebracht, mit welcher wir den Erhalt der Auskunft, an wen die Daten weitergegeben wurden, beabsichtigt haben. Insbesondere wollten wir für die Kläger den Namen des IT-Dienstleisters wissen. Inzwischen hat die GIS (nunmehr: OBS) unseren Klägern diesbezüglich die geforderte Auskunft erteilt. Aus diesem Grund war es nicht mehr erforderlich, das Auskunftsverfahren weiter zu verfolgen, sodass wir es abschließen konnten.

  6. Wie ist der Stand bei den „Beschwerdeverfahren vor der Datenschutzbehörde“?

    Wir betreuen aktuell ca. 120 Beschwerdeverfahren der Datenschutzbehörde gegen die GIS (nunmehr: OBS). Die Datenschutzbehörde hat in erster Instanz geurteilt, dass die GIS in der Regel gegen das Recht auf Geheimhaltung verstoßen hat. Dagegen erhob die GIS in sämtlichen Fällen ein Rechtsmittel und befinden sich die Verfahren inzwischen in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht (in Wien).

    Ende Februar 2024 fand die erste längere Verhandlung (Dauer: 5 Stunden) statt und sind wir zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die (für die Betroffenen positiven) Entscheidungen der Datenschutzbehörde bestätigt.

    Wir können aber nicht sagen, wann die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergehen wird.

  7. Was sind die nächsten Schritte?

    Unabhängig vom Ausgang der Beschwerdeverfahren ist beabsichtigt, in weiterer Konsequenz Schadenersatzklagen gegen die GIS (nunmehr: OBS) einzubringen.

    Zumal es nicht ökonomisch wäre, für alle Teilnehmer (inzwischen an die zehntausend) Schadenersatzklagen einzubringen, würden wir Muster-Verfahren auswählen.

  8. Wie erfahre ich, ob ich als Mandant für das Muster-Schadenersatzverfahren ausgewählt werde?

    Wir werden Sie entsprechend informieren, sobald die Muster-Schadenersatzklage vorbereitet ist.

  9. Wieso werden bloß Muster-Verfahren geführt?

    Nebst dem ökonomischen Charakter ist es auch organisatorisch auf Seiten der Gerichte nicht sinnvoll, tausende Klagen einzubringen. Vielmehr sollten ausgewählte Muster-Verfahren geführt werden, um die Rechtslage (auch für die anderen) Teilnehmer zu klären.

  10. Welche Schadensersatzansprüche sollen dabei geltend gemacht werden?

    Bei einem Datenschutzverstoß hätten Betroffene grundsätzlich Anspruch auf einen sogenannten immateriellen Schadenersatz, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch richtet sich nach dem Einzelfall und hängt unter anderem von der Schwere und Dauer des Datenschutzverstoßes ab. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen von EUR 500,00 bis EUR 2.000,00 zugesprochen.

  11. Mit welcher Wahrscheinlichkeit gehen Sie derzeit von einem Erfolg der Schadenersatzklage aus?

    Die Erfolgsaussichten sind im Vorfeld sehr schwer einzuschätzen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass unsere Schadenersatzklagen erfolgversprechend sind, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bereits Ansprüche der Betroffenen bejahten.

  12. Wie werde ich über wichtige Entwicklungen im Verfahren informiert?

    Wir werden Sie stets über die wichtigsten Neuigkeiten über unsere Webseite auf dem Laufenden halten. In besonderen Fällen werden wir auch Informationsschreiben per Email verschicken. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Anzahl von Betroffenen keine individuellen Anfragen beantworten können.